Ratgeber „Beihilfe in Bund und Ländern“
Erfahren Sie auf über 292 Seiten alles zum Thema „Beihilfe in Bund und Ländern“. Hier erhalten Sie viele Tipps und Informationen auf all Ihre Fragen.
Relevante Lösungen und perfekt abgestimmte Angebote sind die zwei wichtigsten Dinge, die wir Ihnen als Beamten bieten können. Sie sind schon in vielfältiger Weise gesetzlich abgesichert, und Ihr Beamtenstatus spielt dabei die entscheidende Rolle. Unser Beratungskonzept für Beamte bietet Ihnen wichtige und richtige Informationen rund um die Ausbildung und den Beruf. Als Beamter auf Widerruf oder Probe sowie als Beamter auf Lebenszeit können Sie sich bei uns umfassend und kompetent über Ihre jeweils notwendige persönliche Absicherung informieren.

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Absicherung Ihrer Versorgungslücke
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünf jährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie keinerlei Versorgungsleistungen.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für den Beamten auf Widerruf. Das heißt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen.

Dienstanfänger-Police für Beamte
Da Sie bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Die finanziellen Folgen bei Dienstunfähigkeit können Sie absichern.
Mit unserer innovativen Dienstanfänger-Police kombinieren Sie die Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit mit einer privaten Altersvorsorge.

Dienstunfähigkeit bei Beamten
Ist Ihnen bewusst, dass jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht erreicht? Die Hauptursache für Dienstunfähigkeit sind laut amtlicher Statistik bei jüngeren Beamten Freizeitunfälle. Später sind in neun von zehn Fällen Krankheiten der Grund für die Dienstunfähigkeit.
Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.
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In wenigen Minuten erfahren Sie in unserem Erklärvideo, welche Versorgungslücken vorhanden sind
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Ihr Vorsorge-Check
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungs-ansprüche zu kennen. Nutzen Sie unseren Vorsorge-Check: Die Beamtenversorgungsuhr!
Für junge Beamte
Wir sind von Anfang an dabei!
Ihre Beamtenkarriere nimmt gerade Fahrt auf. Sie wollen den passenden Partner an Ihrer
Seite, der sich im Öffentlichen Dienst auskennt wie in seiner eigenen Westentasche. Mit der
DBV an Ihrer Seite sind Sie auf allen Stationen Ihres künftigen Weges bestens gewappnet. Wir
kennen die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes wie kaum ein Anderer, stellen uns auf
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Öffentlichen Dienst zugeschnitten sind.
Alles aus einer Hand: Von der Altersvorsorge, über Existenzsicherung, Risikovorsorge bis
hin zur Krankenversicherung.
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